Unseren Bauantrag - bzw. die Freistellung nach §62 LBO Schleswig-Holstein - haben wir Anfang Juni beim Kreisbauamt eingereicht. Wir haben vom Bauamt zunächst eine Eingangsbestätigung und dann mit Schreiben vom 19.06.25 den Freistellungsbescheid erhalten. Tipptopp, vorbildlich, alles gut.
Ebenso unser Antrag auf Einleitung des Regenwassers - hier ist die Gemeinde zuständig. Innerhalb weniger Tage lag die Genehmigung vor.
Schrecksituation bei unserem Versorger - dem Zweckverband Ostholstein. Zuständig (u.a.) für Trink- und Abwasser:
Die erste Abteilung ist für Trinkwasser zuständig. Am 10.06.25 kommt eine Mail mit der Eingangsbestätigung des Antrags, allerdings fehlten angeblich die "vollständigen Bauunterlagen, ohne die eine Bearbeitung nicht möglich ist". Natürlich lagen diese unserem Antrag bei. Alles nochmal digital hinterhergeschickt und um Rückinfo gebeten. Keine Rückinfo. Neuer Anruf, ich will wissen, ob alles läuft. "Ja", sagt ein anderer Sachbearbeiter, "es liegt alles vor, läuft". Gut. Am 16.06.25 kommt eine Auftragseingangsbestätigung für den Trinkwasseranschluss, mit dem Hinweis, dass die Arbeiten frühestens 2 Monate nach Baubeginn starten können. Das ist ok, ist aber noch keine Genehmigung.
Auf meine Rückfrage, was denn mit dem Schmutzwasseranschluss sei, kommt die Mail-Antwort, dass das ja nun wieder eine ganz andere Abteilung sei. Dort angerufen, unser Bauvorhaben wir auch sofort bekannt. Dann aber der Hammer: "Nein, Eingangsbestätigungen verschicken wir grundsätzlich nicht, wer soll das denn alles leisten? Sie müssen außerdem mit mindestens drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen, wir haben so viel zu tun."
Nach einer freundlichen aber dringlichen Mail an den Zweckverband kommt eine Antwort, die uns wieder aufatmen lässt: der Zweckverband ist erstens anschlusspflichtig, zweitens ist der B-Plan bereits durch den Zweckverband genehmigt und sämtliche Ver-/Entsorgungsleitungen liegen bereits. Der Kernsatz: "Aus Sicht des ZVO spricht deshalb nichts gegen einen Baubeginn."
Uff.

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